Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der Mindestlohn von bisher 12,00 € pro Stunde auf 12,41 € je Zeitstunde und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € je Zeitstunde.
Parallel dazu erhöht sich die Obergrenze für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (Minijob) von 520,00 € auf 535,00 € zum 1. Januar 2024.