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31. Juli 2019
Verlustabzug bei Erwerb einer GmbH-Beteiligung
§ 8c Abs. 1 S. 1 KStG (alte Fassung) ließ bei einem Anteilserwerb von mehr als 25 Prozent innerhalb von 5 Jahren, (sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb) anteilig untergehen. Diese Regelung stufte das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz ein und legte dem Gesetzgeber auf die Regelung rückwirkend aufzuheben. Dies ist nun im Rahmen des Jahressteuergesetz 2018 rückwirkend ab 2008 geschehen. Damit gehen die Verlustvorträge bei einem schädlichen Beteiligungserwerb von 25 bis 50 Prozent ab dem Jahr 2008 nicht mehr anteilig unter. Sanierungsklausel wieder in Kraft Die Sanierungsklausel des ...