Privatperson

Informationen für Privatpersonen

25. Juli 2019
Geld vom Arbeitgeber für Home-Office
Die Ausgabe für ein häusliches Arbeitszimmer können nur als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers bildet. Ist dies nicht der Fall steht dem Arbeitgeber aber kein Arbeitsplatz für die Tätigkeit zur Verfügung können die Aufwendungen bis höchstens 1.250 EUR abgezogen werden. Zahlt der Arbeitgeber Miete für die Nutzung eines Homeoffice Arbeitszimmer, ließ sich bisher der volle Werbungskostenabzug erreichen. Diese Möglichkeit hat nun der BGH in seiner Entscheidung vom 17.04.2018 eingeschränkt. D...